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In der Schweiz sind soziale Beiträge Abgaben aus Löhnen und Einkommen, um das Sozialversicherungssystem zu finanzieren. Es gibt verschiedene Arten von sozialen Beiträgen, einschließlich AVS (Alter und Überlebende), KI (Behindertenversicherung), AC (Arbeitslosenversicherung), AA (Unfallversicherung) und AF (Familienzulagen).

In der Schweiz werden diese Beiträge von Arbeitgebern gesammelt, die sie direkt aus den Löhnen ihrer Mitarbeiter ableiten. Aus diesem Grund sprechen wir über gemeinsame Beiträge (einerseits vom Arbeitnehmer auf der Grundlage von Abzügen aus seinem Gehalt und andererseits vom Arbeitgeber finanziert). Die Beitragsraten variieren je nach Versicherung und Kantonen. Beispielsweise betrugen die Beitragsraten für AVS, AI und AC im Jahr 2021 10,25% für den Arbeitnehmer und 10,25% für den Arbeitgeber, während der Beitragssatz für den AA für den Arbeitnehmer und 1,2% für den Arbeitgeber 1,2% betrug. Für AF variiert der Beitragssatz je nach Kantonen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (OFAS) ist die Organisation, die für die Vorschriften und die Aufsicht der Sozialversicherung in der Schweiz verantwortlich ist.

Um soziale Beiträge für ein grobes Gehalt von 5200 CHF im Kanton des Vauds zu berechnen, finden Sie hier die Berechnung:

AVs: 5200 x 10,25% = 532 CHF (Arbeitnehmer) + 532 CHF (Arbeitgeber)
AI: 5200 x 1,4% = 73 CHF (Arbeitnehmer) + 73 CHF (Arbeitgeber)
AC: 5200 x 1,1% = 57 CHF (Arbeitnehmer) + 57 CHF (Arbeitgeber)
AA: 5200 x 1,2% = 62,4 CHF (Arbeitnehmer) + 62,4 CHF (Arbeitgeber)
AF: Es hängt vom Kanton des Vauds und der Anzahl der abhängigen Kinder ab, aber für ein Gehalt von 5.200 CHF kann dies zwischen 80 und 200 CHF pro Monat variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beiträge direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen werden, bevor er sein Nettogehalt erhält. Einerseits behält der Arbeitgeber einen Teil der Mittel für das Gehalt des Arbeitnehmers bei, das von den Geldern "Buchhaltung" sein wird ""
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Sozialer Beitrag

« Die Abteilung, die hauptsächlich aus der Arbeit entnommen, aber auch geringfügig für das Kapital, um soziale Vorteile zu finanzieren.
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In der Schweiz werden diese Beiträge von Arbeitgebern gesammelt, die sie direkt aus den Löhnen ihrer Mitarbeiter ableiten. Aus diesem Grund sprechen wir über gemeinsame Beiträge (einerseits vom Arbeitnehmer auf der Grundlage von Abzügen aus seinem Gehalt und andererseits vom Arbeitgeber finanziert). Die Beitragsraten variieren je nach Versicherung und Kantonen. Beispielsweise betrugen die Beitragsraten für AVS, AI und AC im Jahr 2021 10,25% für den Arbeitnehmer und 10,25% für den Arbeitgeber, während der Beitragssatz für den AA für den Arbeitnehmer und 1,2% für den Arbeitgeber 1,2% betrug. Für AF variiert der Beitragssatz je nach Kantonen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (OFAS) ist die Organisation, die für die Vorschriften und die Aufsicht der Sozialversicherung in der Schweiz verantwortlich ist.

Um soziale Beiträge für ein grobes Gehalt von 5200 CHF im Kanton des Vauds zu berechnen, finden Sie hier die Berechnung:

AVs: 5200 x 10,25% = 532 CHF (Arbeitnehmer) + 532 CHF (Arbeitgeber)
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AF: Es hängt vom Kanton des Vauds und der Anzahl der abhängigen Kinder ab, aber für ein Gehalt von 5.200 CHF kann dies zwischen 80 und 200 CHF pro Monat variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beiträge direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen werden, bevor er sein Nettogehalt erhält. Einerseits behält der Arbeitgeber einen Teil der Mittel für das Gehalt des Arbeitnehmers bei, das von den Geldern « Buchhaltung » sein wird «